AGB der Suter Consulting

1   Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der SUTER CONSULTING (nachfolgend Dienstleisterin) erbracht werden. Die AGB bilden einen integralen Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit der Dienstleisterin geschlossen wird.

 

2   Vereinbarung der Schriftform

Die Vertragsparteien vereinbaren für die Gültigkeit von Verträgen die Schriftform. Mündliche Vereinbarungen lösen keine Rechtsfolgen aus. Eine Abweichung von der Schriftform muss ausdrücklich schriftlich erfolgen. Änderungen, Ergänzungen und die Kündigung von Verträgen oder einzelner Vertragsbestandteile müssen - bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit - ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

Die Schriftform ist auch gegeben, wenn die Vertragsparteien per E-Mail kommunizieren.

  

3   Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte der Dienstleisterin schriftlich akzeptiert. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von der Dienstleisterin angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

  

4   Preise

Vorbehaltlich anderslautender Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie exklusive weiterer allfällig anwendbaren Steuern.

Die Dienstleisterin behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

 

5   Bezahlung

Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag gemäss der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Werden keine Zahlungsbedingungen vereinbart, so ist der in Rechnung gestellte Betrag innert 30 Tagen zu begleichen. Wird die Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde gemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.

Ab dem Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5 % (fünf Prozent). Der Dienstleisterin steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung zu verweigern.

Die Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Dienstleisterin ist nicht zulässig.

Bei einer hohen Bestellungssumme kann die Dienstleisterin vom Kunden eine Anzahlung verlangen.

Sämtliche Lieferobjekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Dienstleisterin. 

 

6   Pflichten der Dienstleisterin

6.1 Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Dienstleisterin ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Dienstleisterin.

 

5.2 Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

 

7   Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Voraussetzungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Dienstleisterin erforderlich sind, umgehend zu schaffen. Der Kunde hat die Voraussetzungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass zu schaffen. Je nach Umständen gehört dazu das Zurverfügungstellung geeigneter Informationen und Unterlagen für die Dienstleisterin.

Der Kunde verpflichtet sich relevante Rechtsvorschriften einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich die Dienstleisterin schad- und klaglos zu halten, wenn sie wegen eines missbräuchlichen Verhaltens (bzw. wegen Nichteinhaltung relevanter Vorschriften) des Kunden zivil oder strafrechtlich, gerichtlich oder aussergerichtlich in Anspruch genommen wird.

Der Kunde ist für die Erlangung privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Bewilligungen oder Konzessionen selbst verantwortlich.

Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Firma, Änderungen seiner Anschrift (Sitzverlegung), Änderungen seiner Zahlstelle oder jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Firmennummer, Bankverbindung etc. spätestens innerhalb eines Monats ab der Änderung, der Dienstleisterin schriftlich anzuzeigen. 

 

8   Rücktritt

Beide Partien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die zurücktretende Partei hat die bereits getätigten Aufwendungen der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt zu Unzeiten ist nicht zulässig. Es werden dem Kunden die durch den Rücktritt verursachten Kosten in Rechnung gestellt. Der genaue Betrag wird dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt.

 

8.1 Einstellung von Leistungen

Die Dienstleisterin ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen für einen Vertragspartner ganz oder teilweise einzustellen, wenn:

  • der Dienstleisterin Tatsachen bekannt werden, die eine Ablehnung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden gerechtfertigt hätten und diese zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens von Bedeutung sind.
  • der Kunde gegenüber der Dienstleisterin mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist und der Kunde unter Setzung einer Nachfrist weiterhin säumig bleibt.
  • der Kunde eine von ihm verlangte Leistung nicht erbringt.

8.2 Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Kunden

Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Kunden beendet das Vertragsverhältnis. Der Masseverwalter kann aber bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Konkurses das Vertragsverhältnis fortführen. In diesem Fall hat er jedoch entweder unter Abgabe einer persönlichen Haftungserklärung für alle Entgelte und Schadenersatzansprüche, die ab der Konkurseröffnung anfallen, oder unter Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung binnen fünf Werktagen ab Konkurseröffnung einen diesbezüglichen schriftlichen Antrag zu stellen. Ist kein Masseverwalter bestellt, so kann der Kunde unter Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung binnen gleicher Frist schriftlich die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses anfragen.

 

9   Abnahme

 

Machen die Produkte oder Dienstleistungen eine Abnahme erforderlich, erfolgt diese gemäss dem separaten Abnahme-Dokument der Dienstleisterin.

 

10   Gewährleistung

 

Die Dienstleisterin gewährleistet, die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

Entspricht die von der Dienstleisterin erbrachte Leistung nicht den vereinbarten Bedingungen, wird die Dienstleisterin nochmals versuchen die vereinbarte Leistung zu erbringen.

Nach Abnahme der Leistung der Dienstleisterin durch den Kunden entfällt für die Dienstleisterin die Gewährleistung für Mängel, die durch eigenes Personal des Vertragspartners bzw. Dritte verursacht werden, ebenso kann keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden übernommen werden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

 

11   Haftung

Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Dienstleisterin umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Partner bzw. Dritte selbständig arbeiten und keine Hilfspersonen der Dienstleisterin sind. Die Haftung der Dienstleisterin für beigezogene Partner oder Dritte wird vollumfänglich ausgeschlossen.

 

12   Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Dienstleisterin zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Dienstleisterin explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Dienstleisterin Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

 

13   Datenschutz

Die Dienstleisterin darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Dienstleisterin ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Dienstleisterin vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Dienstleisterin auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Dienstleisterin die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden.

Weiterführende Informationen geben unsere Richtlinien Datenschutz.

 

14   Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Dienstleisterin jederzeit geändert werden.

Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der Website durch die Dienstleisterin in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

 

15   Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

 

16   Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten, wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

 

17   Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

 

18   Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Dienstleisterin, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Dienstleisterin während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage, kann die Dienstleisterin vom Vertrag zurücktreten. Die Dienstleisterin hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

 

19   Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Dienstleisterin zuständig. Der Dienstleisterin steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

 

Suter Consulting

 

Ennetbaden, April 2025

Version 3.00